Eine podologische Fussbehandlung ist grundsätzlich keine Pflichtleistung der Krankenkassen. In bestimmten Fällen kann Ihre Versicherung aber die Leistungen unserer podologischen Praxis übernehmen.
Je nach Zusatzversicherung werden 0 bis 90% der Kosten einer podologischen Fussbehandlung bei Diabetiker:innen übernommen. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach den aktuellen Vergütungen, falls Sie eine Zusatzversicherung haben.
Wir stellen Ihnen gerne eine Quittung aus, welche Sie nach der Bar- oder Kartenzahlung Ihrer entsprechenden Zusatzversicherung zusenden können. Die Klärung der Kostenübernahme durch Ihre Zusatzversicherung liegt in Ihrer Verantwortung. Wir übernehmen hierfür keine Haftung.
Sie können eine unterschiedliche Anzahl (je nach Diagnose) podologischer Fussbehandlungen beim diabetischen Fusssyndrom (DFS) mit einer ärztlichen Verordnung über die Grundversicherung der Krankenkassen (KVG) abrechnen. Die Podologiepraxis Zug AG erfüllt mit den dipl. Podolog:in HF die Anforderungen für die Leistungserbringung gemäss OKP.
Mit einer vollständig ausgefüllten Verordnung ist für uns eine direkte Abrechnung mit den Krankenkassen über die Ärztekasse möglich.
Diagnose A, B oder C wird vom Arzt/der Ärztin angekreuzt.
Bei der Unterschrift und dem Stempel (inkl. Behandlungsdatum) des Arztes/der Ärztin sind die ZSR-Nr. und die GLN-Nr. aufgeführt:
Die Verordnung muss für jedes Kalenderjahr neu ausgestellt werden.
Bitte bringen Sie Ihre Krankenkassenkarte sowie eine aktuelle Medikamentenliste zur ersten Konsultation mit.
– ZSR-Nr. V346109
– GLN-Nr. 7601001865655
Gönnen Sie sich und Ihren Füssen etwas Gutes – befreien Sie sich von Schmerzen, lästiger Hornhaut oder Hühneraugen. In der Podologiepraxis Zug stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite und sorgen dafür, dass Sie sich wieder rundum wohlfühlen. Wir freuen uns darauf, Sie persönlich zu beraten und individuell zu behandeln!
Montag - Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr